von Susan T. Jackson
Ursprünglich auf Englisch veröffentlicht am 02. August 2022
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Pläne, Maßnahmen und Fortschritte (oder auch nicht) beim Management sozialer und ökologischer Risiken und der damit verbundenen Tätigkeiten berichten und kommunizieren. Der Ruf nach einer strengeren und transparenteren Nachhaltigkeitsberichterstattung und nach gemeinsamen Standards wird aus Gründen der Vergleichbarkeit und der effektiven Risikobewertung immer lauter. Gleichzeitig stellt die zunehmende Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Herausforderung für alle Arten von Geschäftsprozessen dar. Von den großen und mittelgroßen Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen, berücksichtigen nur etwa 40 % in irgendeiner Weise klimabezogene finanzielle Risiken, und die Berichterstattung über die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) ist nach wie vor unausgewogen und von den Unternehmenszielen abgekoppelt.
Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Rat im April 2021 die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) vorgeschlagen. Im Juni dieses Jahres gaben der Europäische Rat und das Europäische Parlament bekannt, dass sie eine vorläufige politische Einigung über die CSRD erzielt haben, wobei die vorgeschlagenen Änderungen noch in diesem Jahr erwartet werden.
Diese Richtlinie führt Regeländerungen ein, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und den Übergang zu einem gerechten und nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystem zu unterstützen, wie es im Europäischen Green Deal und in den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) vorgesehen ist. Ziel ist es, den Stakeholdern dabei zu helfen, die Unternehmensleistung über die traditionelle Bilanzsicht hinaus zu bewerten und die Unternehmen zu ermutigen, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Regeländerungen haben wichtige Auswirkungen auf große und kleine Unternehmen, auch auf solche, die nicht direkt von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sind.
Welche Unternehmen und welche Angaben?
Zunächst einmal erweitert die CSRD den Kreis der Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, und erhöht die Transparenz. Diese Änderungen modifizieren die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung von 2014 (NFRD), den derzeitigen EU-Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Ist Ihr Unternehmen davon betroffen?
Die CSRD baut auf der NFRD auf, indem sie die Liste der berichtspflichtigen Unternehmen von 11.000 unter der NFRD auf fast 50.000 unter der CSRD ausweitet, wobei bis zu 15.000 dieser Unternehmen in Deutschland ansässig sind. Die neuen Vorschriften gelten für alle großen öffentlichen und privaten europäischen Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten und/oder einer Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro und/oder einem Umsatz von mindestens 40 Millionen Euro. Die CSRD gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR und mit mindestens einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU.
Auch börsennotierte KMU sind eingeschlossen, unter anderem wegen der wachsenden Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen von Anlageportfolios, Stakeholdern der Lieferkette und Endkunden. Für diese KMU gelten wahrscheinlich geänderte Berichterstattungsstandards, da die Schwelle, ab der kleine Unternehmen die Datenanforderungen erfüllen müssen, höher ist. Aber auch ohne Anforderungen erhalten börsennotierte und nicht börsennotierte KMU mehr Anfragen nach Informationen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -auswirkungen und werden ermutigt, die neuen Standards freiwillig zu befolgen, auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind.
Transparenz bei der Offenlegung
Durch die Stärkung von Berichterstattungsvorschriften, die die "doppelte Wesentlichkeitsperspektive" des NFRD unterstützen, zielt die CSRD auch darauf ab, die Transparenz der Offenlegung zu erhöhen. Die doppelte Wesentlichkeit geht über die einseitige Vorstellung hinaus, dass Unternehmen klimabedingte Auswirkungen erfahren können, die wesentlich sind. Die doppelte Wesentlichkeit umfasst die wesentlichen Auswirkungen, die Unternehmen auf die Umwelt, die Menschen und ihre eigene Unternehmensführung haben können. Diese Perspektive umfasst aktuelle und potenzielle Auswirkungen für alle relevanten Stakeholder, auch entlang der Lieferketten und über verschiedene Zeithorizonte. Häufig legen die Unternehmen in ihrer Berichterstattung nicht genügend Informationen und Qualitätsdaten vor, die es den Stakeholdern ermöglichen, Unternehmen miteinander zu vergleichen und nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu bewerten; daher die vorgeschlagenen Änderungen durch die CSRD. Es wird erwartet, dass die Richtlinie die Vergleichbarkeit der Daten erhöht und die Standards harmonisiert, mit dem zusätzlichen Ziel, die Praktiken der Datenlieferanten zu verbessern, das Fachwissen in diesem Bereich zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Bemerkenswerte Berichtsanforderungen
Es gibt mehrere bemerkenswerte Auswirkungen in den Berichtsanforderungen. Die Unternehmen werden dafür verantwortlich sein, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung von unabhängiger Seite zertifizieren zu lassen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Lageberichte aufzunehmen, wodurch die Zugänglichkeit der Informationen verbessert wird. Die CSRD verbessert die Transparenz weiter, indem sie von den Unternehmen verlangt, ihre Nachhaltigkeitsinformationen digital zu kennzeichnen, damit sie leichter zu finden sind.
Die CSRD würde detailliertere Informationen zu den bestehenden NFRD-Themenbereichen verlangen, darunter:
Umweltaspekte,
soziale Aspekte wie die Behandlung von Mitarbeitern und die Achtung der Menschenrechte,
Fragen der Korruptionsbekämpfung und Bestechung und
Vielfalt in den Unternehmensvorständen, insbesondere in Bezug auf Geschlecht, Alter, Ausbildung und beruflichen Hintergrund.
Die Global Reporting Initiative (GRI) und die European Reporting Advisory Group (EFRAG) arbeiten gemeinsam an der Entwicklung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards werden die von der CSRD abgedeckten obligatorischen Offenlegungsanforderungen festlegen und eine Grundlage dafür bieten, wie ein globales Offenlegungssystem aussehen könnte. Die jüngste technische Stellungnahme der GRI gibt einen Überblick über die derzeitige Ausarbeitung der Standards und vermittelt eine Momentaufnahme des Entwicklungsprozesses.
Zeitlicher Rahmen
Falls Sie noch nicht damit begonnen haben, sollten Sie jetzt mit den Vorbereitungen beginnen; die Umsetzung steht unmittelbar bevor. Die Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt, der Entwurf sieht jedoch Folgendes vor:
GJ, das am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt, für Unternehmen, die bereits unter den NFRD fallen,
GJ, das am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnt, für große Unternehmen, die noch nicht erfasst sind, und
GJ, das am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnt, für börsennotierte KMU (jedoch ohne börsennotierte Kleinstunternehmen).
Einige kleine Unternehmen können beantragen, dass ihre Umsetzung bis 2028 aufgeschoben wird.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 8. August 2022, und die vorgeschlagene Vereinbarung muss vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Es wird erwartet, dass die EFRAG die neuen Vorschriften bis Ende dieses Jahres veröffentlicht.
Was können Sie tun?
Nachhaltige Führung ist eine wichtige Komponente für Innovation in jedem Unternehmen. Für die Einhaltung der CSRD kann dies bedeuten, dass man die Herausforderungen bei der Erhebung der erforderlichen Daten und deren Kommunikation versteht. Das beste Szenario für die Integration von Nachhaltigkeit in Ihre Geschäftsmodelle beinhaltet eine gründliche Analyse, wie Sie bereits zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und wo und wie Sie es besser machen können. Der nächste Schritt ist der Aufbau interner Kapazitäten und die Entwicklung geeigneter Nachhaltigkeitsstrategien mit spezifischen Zielen, die gemessen und in Leistungsindikatoren (KPIs) umgesetzt werden können. Ein Teil dieser Strategie sollte die digitale Umgestaltung des Informationsflusses im Bereich der Nachhaltigkeit sein, damit die Daten zugänglich und vergleichbar sind und Teil der Unternehmensgeschichte werden. Wenn Sie das Innovationspotenzial der Nachhaltigkeit freisetzen wollen, ist es wichtig, dass Sie nicht nur die geltenden Vorschriften einhalten, sondern Richtlinien wie die CSRD als eine Möglichkeit nutzen, einen offenen Innovationsprozess darüber einzuleiten, wie Sie Ihr Geschäftsmodell zukunftssicher machen und gleichzeitig Gutes für Ihr Unternehmen und die Welt tun können.
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