Regulierung
In einer Welt zunehmender Regulierung und Standards im Bereich Nachhaltigkeit ist es entscheidend, dass Unternehmen diese Anforderungen verstehen und umsetzen, um langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Reputation zu gewährleisten. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, mit der stetig wachsenden Regulierung im Bereich Nachhaltigkeit umzugehen.
Mit unserem ESG Quick Check bieten wir eine einfache Möglichkeit, schnell und kostenlos herauszufinden, von welcher Regulierung Ihre Organisation betroffen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Strafen zu vermeiden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, Strategien und Berichte zu entwickeln und konkrete Maßnahmen umzusetzen, um nicht nur Ihren Compliance-Pflichten zu folgen, sondern Nachhaltigkeit als Chance zu ergreifen und daraus Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Wir unterstützen Sie unter anderem im Umgang mit folgender Regulierung:
EU Corporate Sustainability Reporting Directive
Die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die bestehenden Berichterstattungsvorschriften für Unternehmen und schreibt vor, dass deutlich mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach den European Sustainability Reporting Standards veröffentlichen müssen.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es betrifft ab 2024 alle Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern im Inland. Es setzt den Schutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie das Umsetzen wesentlicher Menschenrechte in den Mittelpunkt. Damit schafft es einen rechtlichen Rahmen für die Sorgfaltspflicht der weltweiten Lieferketten.
EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive
Die EU Lieferkettendirektive (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) ist eine vorgeschlagene EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Unternehmen zu verpflichten, Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit entlang ihrer Lieferketten zu gewährleisten. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Unternehmen Umwelt- und Menschenrechtsstandards einhalten und Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Geschäftstätigkeiten minimieren.
EU Taxonomie
Die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ist ein wegweisendes Rahmenwerk, das klare Kriterien definieren soll, um wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig zu klassifizieren. Die Bilanzierung nach EU Taxonomie soll Investitionen in nachhaltigere Anlagen erleichtern.